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Keine Hinzurechnung von CRS-Nutzungsentgelten

Mit einem branchenspezifischen Fall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Nutzungsentgelten für elektronische Handelsplattformen (CRS) hat sich kürzlich das Finanzgericht Köln im Urteil vom 16.6.2016 (Az.: 13 K 1014/13) befasst: Der Einschätzung des Finanzamts, dass die nutzungsabhängigen Entgelte nach § 8 Nr. 1f GewStG als zeitlich befristete Überlassung von Rechten hinzugerechnet werden müssten, wurde eine klare Absage erteilt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2016
Veröffentlicht: 2016-12-09
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