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Keine Hinzurechnung von Mieten bei Messedurchführungsgesellschaften – Parallelen zum Hoteleinkauf?

Die Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Entgelten für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen ist Gegenstand eines gerade veröffentlichten Urteils des BFH vom 25.10.2016. Darin trifft der BFH Aussagen, die auch bei der strittigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen der Reiseveranstalter für Hoteleinkäufe von Bedeutung sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.02.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-02-09
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Dokument Keine Hinzurechnung von Mieten bei Messedurchführungsgesellschaften – Parallelen zum Hoteleinkauf?