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Keine Inhaltskontrolle des Personalrats in Bezug auf Einstellungsbedingungen

Die Frage, ob bzw. in welcher Höhe einem Psychologen in Ausbildung für seine Tätigkeit in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung ein Entgelt gezahlt wird, ist nicht Gegenstand der Mitbestimmung des (Gesamt)Personalrats; der Personalrat ist nicht befugt, die Aufstellung eines neuen Entgeltsystems zu verlangen.

Art. 71 Abs. 3 Satz 4, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 BayPVG.

BayVGH, Beschl. v. 11. 12. 2012 – 17 P 11.879 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.04.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-26
Dokument Keine Inhaltskontrolle des Personalrats in Bezug auf Einstellungsbedingungen