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Kombifahrt mit Schiffen als einheitliche Personenbeförderungsleistung

Obwohl sich die Steuerrechtsprechung seit Jahrzehnten einig ist, dass die Personenbeförderung an Bord von Schiffen mit den Nebenleistungen wie Restauration, Unterhaltung und ggf. Übernachtung als einheitliche Personenbeförderungsleistung zu qualifizieren ist, greifen Betriebsprüfer diese Grundsatzfrage hin und wieder gern auf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-05-14
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Dokument Kombifahrt mit Schiffen als einheitliche Personenbeförderungsleistung