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Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

UStG § 13b, § 27 Abs. 19

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen BMFSchreiben v. 26.7.2017, BStBl I 2017, 1001, Rz 15a).
(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 27. September 2018 - V R 49/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-01-07
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