Inhalt der Ausgabe 04/2012
Inhalt/Editorial
Aufsätze
Der Einsatz von Honorarärzten in Kliniken hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Trotz der weiten Verbreitung dieser Vertragsgestaltung in der Praxis bestehen große Unsicherheiten hinsichtlich der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Honorarärzten. Die Sozialversicherungsträger und auch die Finanzämter prüfen verstärkt in Kliniken, um Fälle von Scheinselbstständigkeit in diesem Bereich aufzudecken. Die (wenigen) bislang vorliegenden Urteile der Sozialgerichte legen sehr unterschiedliche Maßstäbe an die Selbstständigkeit von Honorarärzten an. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung von Honorarärzten. Außerdem werden die Rechtsfolgen der Scheinselbstständigkeit sowie Möglichkeiten einer Absicherung der Beteiligten aufgezeigt.
Spätestens seit der Entscheidung des EuGH im Jahr 2007 zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft von gesetzlichen Krankenkassen hat das Vergaberecht auch im Gesundheitswesen Einzug gehalten. Das Vergaberecht ist auf der einen Seite als nützliches und erfolgversprechendes Instrument zur Senkung der Ausgaben im Gesundheitswesen, namentlich auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt. Auf der anderen Seite werden Ausschreibungen im Gesundheitssektor von den pharmazeutischen Unternehmen mit Argwohn betrachtet. Vor allem den häufig widerstreitenden Interessen der Beteiligten ist es geschuldet, dass es im Sozialvergaberecht in jüngerer Zeit zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist, in denen diverse Fragen geklärt wurden, andere Fragen jedoch weiterhin offen geblieben sind. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Sozialvergaberecht.
Die GKV ermöglicht eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern. Bei den Ehepartnern betrifft dies hauptsächlich Frauen. Während die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern gesellschaftlich als weitgehend akzeptiert und gewünscht gilt, steht diese im Fall von Ehepartnern bereits seit mehr als 35 Jahren zur Diskussion – wurde bisher aber nicht reformiert.
Sozialgerichtliches Verfahren
Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt fortwährend derartigen Veränderungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Hiervon nicht unberührt bleiben die gerichtlichen Zuständigkeiten, die im sozialgerichtlichen Verfahren durch die Unterscheidung von Fachkammern für die (allgemeine) Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung und für das Vertragsarztrecht geprägt sind (vgl. zum Fachkammerprinzip grundlegend § 10 Abs. 1 SGG und speziell zum Vertragsarztrecht § 10 Abs. 2 SGG). Dies ist vor allem für die Besetzung der Richterbänke von Bedeutung ist (§ 12 Abs. 2, 3 SGG).
Rechtsprechung mit Anmerkungen
§ 106 SGB V; § 249 HGB; § 4 EStG
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 8. 2. 2012 – 1 KA 32/10 (5) – nicht rechtskräftig;
Revision beim BFH unter dem Az.: VIII R 13/12 anhängig.
Aktuelle Entscheidungen
§ 4 Nr. 14 lit. a UStG
BFH, Urteil vom 08.03.2012 – V R 30/09
Pflichten des Vorstands, Prüfung der Insolvenzreife, Ersatz für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der Überschuldung § 64 GmbHG, § 15a InsO
BGH, Urteil vom 27.08.2012 – II ZR 171/10
Regress, Kenntnis der Regressabteilung, grob fahrlässige Unkenntnis der Regressabteilung, Verjährung
§ 116 SGB X, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB
BGH, Urteil vom 17.04.2012 – VI ZR 108/11
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