Inhalt der Ausgabe 03/2013
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Die Sanierung von Unternehmen ist ein Kernthema der mit Insolvenzfragen beschäftigten Fachleute. Dazu hat nicht zuletzt das ESUG beigetragen. Ebenso bedeutsam ist aber der neu erarbeitete Text eines IDW-Standards zu den „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“. Im Beitrag wird analysiert, inwieweit sich die im S 6 vom IDW formulierten Anforderungen mit den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung in Einklang befinden.
Unternehmer berichten zunehmend davon, dass deutsche Kreditinstitute Risiken scheuen und bei Kreditprolongationen sowie bei der Gewährung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten zurückhaltend geworden sind. In Unternehmensnachfolge-Konstellationen können sich derartige Schwierigkeiten bis hin zur Existenzgefährdung auswachsen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eigentlich für die strategische Weiterentwicklung benötigte Finanzmittel durch finanzielle Konsequenzen aus Nachfolgeregelungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit Anwendungsfragen der seit dem 1.1.2011 geltenden gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 4 InsO und hierzu vor allem mit dem Problem, dass die neuere Rechtsprechung des BFH und insbesondere der Anwendungserlass des BMF vom 9.12.2011 in einem kaum zu vereinbarenden Wertungswiderspruch zueinander stehen; zahlreiche praktische Anwendungsfragen in diesem Themenbereich bleiben unbeantwortet. Die Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Bereich der Umsatzsteuer.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Im Schutzschirmverfahren gibt es neue Beteiligte und bisher in Insolvenzverfahren eingeübte Verhaltensmuster taugen vielleicht nicht mehr. Wer macht in Zukunft was und wie können die Beteiligten helfen, eine Sanierung im Schutzschirmverfahren zum Erfolg zu führen?
Wissen Anwälte über Zahlungsschwierigkeiten von Kapitalanlagegesellschaften Bescheid und tun sie das nach außen kund, droht ihren Mandanten somit die Insolvenzanfechtung. Dann müssen diese die vor Gericht erstrittenen Beträge u. U. zurückbezahlen. Die Anwälte setzen sich dadurch möglicherweise der Gefahr aus, in Regress genommen zu werden.
Ein bedeutendes Merkmal der Insolvenzrechtsreformierung durch das ESUG ist die Stärkung der Eigenverwaltung durch § 270a InsO. Der BGH hat nun im Beschluss vom 7. 2. 2013 1 allerdings die Auffassung geäußert, dass Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung keine Masseverbindlichkeiten begründen können. Die Folgen der Entscheidung sind bereits zu spüren: § 270a InsO ist in der Praxis derzeit keine Option.
Wie wirkt sich das ESUG in der Sanierungspraxis aus? Diese Frage stand im Mittelpunkt des 12. BDU-Expertendialogs, der am 15.3.2013 aktuelle Fragestellungen behandelte, die die ggf. auf die Unternehmen zukommenden Verpflichtungen, aber auch Chancen adressierten.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Zurechenbare Handlung des Geschäftsführers bei Kontoverrechnung aufgrund einer „Cross-Pledge“-Vereinbarung +++ Abgetretene eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz +++ Übertragung von Wertpapieren aus einem Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot des Ehegatten +++ Kein mehrfacher „Sockelbetrag“ im mehrjährigen Besteuerungszeitraum +++ Besserungsschein und Schenkungsteuer: Verkehrswert maßgeblich +++
+++ Prüfung von Finanzaufstellungen +++ Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand +++ Insolvenzjahr 2012: Rückgänge +++ VID-Zwischenbilanz zum ESUG +++ Synergie-Controlling +++SchuldnerKlima-Index +++
+++ Erleichterungen bei Verstoß gegen Publizitätsanforderungen +++ Auszahlungen gem. Insolvenzplan der Lehman Brothers +++ Vereinnahmung des Entgelts in der vorläufigen Insolvenzverwaltung +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
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