Inhalt der Ausgabe 05/2013
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Gerät ein Unternehmen in die Krise, benötigt es für die Umsetzung seiner Sanierung handlungsfähige Gesellschafter, welche den Sanierungsprozess unterstützen. Bei der GmbH in der Krise – als häufigster Anwendungsfall in der Sanierungspraxis – treten Schwierigkeiten bei der Sanierung insbesondere dann auf, wenn ein oder mehrere GmbH-Gesellschafter dem Sanierungsprozess kritisch gegenüberstehen.
Die Auflösung von Rückstellungen in der Krise ist eine Möglichkeit, die bilanzielle Überschuldung einer GmbH abzuwenden. Diese naheliegende und i. d. R. ohne allzu großen Aufwand durchführbare Maßnahme birgt in der Praxis nicht zu unterschätzende Risiken. Erfolgt der Verzicht auf Pensionszusagen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer, kann dieses verlockende Modell ohne Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze schnell zu einem finanziellen Bumerang werden. Gravierende steuerliche Nachteile für den Gesellschafter sind die Folge.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Change-Prozesse laufen sowohl auf der sachlichen wie auch auf der psychologischen Ebene ab. Für alle Beteiligten ist Veränderung verbunden mit Unsicherheit, Zweifel, Ärger und Angst. Das Management im Unternehmen ist gefordert, die notwendigen Prozesse professionell mit den Mitarbeitern im Team anzugehen. Dann wird aus Widerstand Zuversicht und aus einem Manager ein Leader. Der Beitrag soll einen Überblick zum aktuellen Wissensstand liefern und mit einem Praxisfall die Einsetzbarkeit von Change Management in der strategischen Sanierung darstellen.
Ein Hauptgrund für die geringe Beachtung der Stakeholderkrise in der Sanierungspraxis dürfte darin liegen, dass Konzeptersteller möglichst Konflikte mit den Auftraggebern des Sanierungskonzepts vermeiden, zumal diese häufig als die eigentlichen wahren Verursacher der Unternehmenskrise anzusehen sind. Die Stakeholderkrise zu ignorieren ist jedoch der falsche Weg. Besser ist es, die Diskussionen über diese Krisenart mit Argumenten aus einer guten Corporate Governance zu führen und die Vorteile des Interim-Managements in den Vordergrund zu stellen. Auch dies setzt ein tiefes Verständnis der Stakeholderkrise voraus.
Die jüngste Serie der Revisionsentscheidungen des IX. Zivilsenats des BGH gibt der Praxis – sowohl den Insolvenzverwaltern, die bei den Steuerberatern (StB) weitere Masseanreicherung suchen, als auch dem Berufsstand der StB – eine gewisse Orientierung. Das verschafft beiden Seiten ein Mehr an Rechtssicherheit, nachdem zuvor in diesem weiten Feld der Beratung von krisenbefangenen Unternehmen durch deren StB eine Vielzahl von divergierenden Auffassungen vertreten worden waren.
Themenschwerpunkt des 9. Mannheimer Insolvenzrechtstags am 21. 6. 2013 war das Gesellschafterdarlehensrecht. Zuvor stand – wie auch im Vorjahr – die Insolvenzanfechtung im Zentrum des Meinungsaustauschs. Daneben gab der vom BMJ vorgelegte Diskussionsentwurf zum Konzerninsolvenzrecht Anlass für eine vertiefende Erörterung.
Die Bundesregierung befürchtet nach dem verheerenden Hochwasser im Mai und Juni 2013, dass zahlreiche mittelständische Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könnten. Als besondere Risiken sieht sie hochwasserbedingte Betriebsunterbrechungen sowie Schäden an Anlage- und Vorratsvermögen.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Haftung für Sozialversicherungsbeiträge +++ Unentgeltliche Überlassung als Vermögensverschwendung? +++ Anfechtung von Zahlungen auf Scheinguthaben +++ Haftung des StB +++ ESt als Masseverbindlichkeit +++
+++ SchuldnerKlima-Index Deutschland zur Überschuldungslage +++ EU-Leitfaden für Risikokapitalinvestitionen +++ Insolvenzindikator Q2/2013 +++
+++ EU prüft Rechtslage bei Unternehmensinsolvenzen +++ Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
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