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Inhalt der Ausgabe 02/2022

Inhalt/Editorial

Editorial

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Rationierung von Leistungen durch Modifizierung von Abrechnungsregeln

Das Bundessozialgericht fordert in Entscheidungen zur Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen (nach dem DRG-System, OPS 8-550.1 – geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) als zusätzliche Voraussetzung ein Lebensalter von 70 oder 60 Jahren. Zur Abgrenzung zu „verwandten“ Leistungsgruppen ist ein solches zusätzliches Merkmal überflüssig. Bemerkenswert sind die Auswirkungen dieser Ergänzung des geschriebenen und vereinbarten Rechts auf den Anspruch auf Krankenhausleistungen nach dem SGB V.

Frischer Wind (auch) für Praxiskliniken?

Die Praxisklinik hat bereits seit dem Jahr 1989 einen Platz im SGB V. War mit ihr die Hoffnung verbunden, bei grundsätzlicher Beibehaltung des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Behandlung die Trennung zwischen diesen Bereichen zu überwinden, führt die Praxisklinik bis heute jedoch eher ein Schattendasein in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass die Praxiskliniken nicht die ihnen zunächst zugedachte Bedeutung erlangt haben, dürfte auch daran liegen, dass mangels hinreichender gesetzlicher Regelungen die Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor gerade nicht überwunden wurde.

Finanzierung des Fortschritts und das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Teil 2

Der Anspruch Versicherter auf digitale Gesundheitsanwendungen ist geregelt durch § 33a SGB V, eingefügt durch Art. 1 Nr. 3 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) 90 , geändert durch Art. 17 Abs. 4 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 91 und Art. 1 Nr. 4 Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege 92 . Die Gesetzesänderungen berücksichtigen, dass der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte 93 durch die Verordnung (EU) 2020/561 des Europäischen Parlaments und des Rates 94 vom 26.5.2020 auf den 26.5.2021 verschoben worden ist und deshalb weitere Übergangsbestimmungen notwendig sind.

Aktuelle Entscheidungen

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

BSG, Urteil vom 4. November 2021 – B 6 KA 16/20 R –

Vertragsärztliche Versorgung

BSG, Urteil vom 4. November 2021 – B 6 A 2/20 R –

Soziale Pflegeversicherung

BSG, Urteil vom 15. Dezember 2021 – B 3 P 4/19 R –

Service

Rezension

Johannes Ludewig
Bürokratie, Regulierung, Verwaltung in der Krise. Update für Deutschland

Veranstaltungshinweis

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2022.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-08
 

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