Kündigung des Reisesvertrags – Wann ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise gegeben?
Die Beurteilung der Frage, ob eine Reise erheblich beeinträchtigt ist, setzen eine am Reisezweck und -charakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände voraus. Maßgebend ist, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise trotz der Reisemängel und Unannehmlichkeiten zumutbar ist.
Seiten 19 - 20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |