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Kündigung des Reisesvertrags – Wann ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise gegeben?

Die Beurteilung der Frage, ob eine Reise erheblich beeinträchtigt ist, setzen eine am Reisezweck und -charakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände voraus. Maßgebend ist, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise trotz der Reisemängel und Unannehmlichkeiten zumutbar ist.

Seiten 19 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2005
Veröffentlicht: 2005-01-01
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Dokument Kündigung des Reisesvertrags – Wann ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise gegeben?