• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Künstliche Intelligenz im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Der Begriff der „Künstlichen Intelligenz“ – der bereits im Jahre 1955 erstmals Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs fand – prägt gegenwärtig nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die juristische Debatte. Neben Haftungs- und Zurechnungsfragen wirft vor allem der Blick auf das Datenschutzrecht zahlreiche Fragestellungen auf, die es zu beantworten gilt – insbesondere vor dem Hintergrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), deren Interpretation in vollem Gange ist. Eine Auslegung muss sich daher anhand der von der Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlichten und vom zwischenzeitlich an dessen Stelle getretenen Europäischen Datenschutzausschuss noch zu veröffentlichenden Guidelines sowie den sich in der Praxis etablierenden Lösungsansätzen erst noch herausbilden. Dieser Beitrag soll zunächst den Terminus der Künstlichen Intelligenz praktisch und verständlich beleuchten und dabei insbesondere technische Grundlagen aufzeigen. Auf dieser Basis sollen Schnittstellen zur DSGVO – sowohl im Rahmen der Generierung künstlicher Intelligenz als auch bei deren Implementierung – aufgezeigt und Widersprüche möglichen Lösungsansätzen zugeführt werden, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz und die Anforderungen an eine DSGVO-Compliance zum Ausgleich bringen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-26
Dokument Künstliche Intelligenz im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung