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Kulturförderung, Bettensteuer und das UStG

Der kommunale Finanzierungsbedarf in Städten und Gemeinden hat der Tourismusbranche, genauer gesagt der Hotellerie, in jüngster Zeit eine neuartige Abgabe beschert, die wohl als Reaktion auf die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen allgemein als „Bettensteuer“ bekannt ist. Der Euphemismus „Kulturförderabgabe“ hat sich in der Praxis bislang kaum durchgesetzt. Also wird nachfolgend am Beispiel der Bettensteuer in Köln (ab 1.10.2010) und in Erfurt (ab 1.1.2011) das Spannungsverhältnis dieser Zusatzbelastungen im Verhältnis zur Umsatzsteuer genauer beleuchtet.

Seiten 6 - 10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.04.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2011
Veröffentlicht: 2011-04-08
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Dokument Kulturförderung, Bettensteuer und das UStG