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Linienverkehrsgenehmigung für Seniorenbus

Ein Linienverkehrsunternehmer war nicht damit einverstanden, dass einer Gemeinde die Genehmigung für einen Seniorenbus erteilt wurde. Das Unternehmen ging dagegen im Weg der Klage vor. Es kam darauf an, ob das Unternehmen geltend machen konnte, die Genehmigung verstoße gegen eine den eigenen Schutz bezweckende Regelung. Es kam auf den Schutz des vorhandenen Verkehrsangebots und des darin tätigen Unternehmens an. Es gehört zur Wahrung öffentlicher Verkehrsinteressen, dass nicht mehreren Unternehmen für denselben Verkehr parallel zueinander eine Linienverkehrsgenehmigung erteilt wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2013.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-04
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Dokument Linienverkehrsgenehmigung für Seniorenbus