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Luftreinhalteplan für Ludwigsburg ist fortzuschreiben

Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-26
Dokument Luftreinhalteplan für Ludwigsburg ist fortzuschreiben