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Margensteuer 2021 – Was hat die Branche zu erwarten?

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 26.9.2013 (Az. C‐189/11) und 8.2.2018 (Az. C‐380‐16) der Reisewirtschaft in Europa zum einen ein „B2B‐TOMS‐Ei“ und zum anderen ein „Single‐Margin‐Ei“ ins fiskalische Nest gelegt hatte, haben sich Diskussionen und Verhandlungen um eine sinnvolle, ausgewogene und in der Praxis handhabbare Zukunft der Reiseleistungsbesteuerung im B2C‐ und B2B‐Geschäft deutlich beschleunigt. Über die sog. EU TOMS Study sowie die im Spätsommer 2020 durchgeführte EU TOMS Consultation wurde in der SRTour ebenso berichtet wie über die europarechtlich erzwungene Anpassung des § 25 UStG mit Wirkung zum 17.12.2020 (B2B TOMS) und 1.1.2022 (Single Margin) – vgl. hierzu die Beiträge von Jorczyk in SRTour 07/2019 S. 5 ff., in 02/2020 S. 9 ff. sowie zuletzt in SRTour 08/2020 S. 12 ff. Mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in einheitliche Verwaltungsvorschriften befasst sich seit Mitte 2020 die Bund‐Länder‐Arbeitsgruppe Reiseleistungen. Überdies hat die EU‐Kommission in ihrem Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung vom 15.7.2020 den Fokus u.a. auf Reiseleistungen, die Plattformwirtschaft (Stichworte: Airbnb und Uber) sowie die Überprüfung der Steuerbefreiung für Personenförderungsleistungen gelegt. Ferner sind die jüngst publizierten Anwendungsvorschriften zu Gutscheinen zu beachten, deren margensteuerliche Relevanz sich dem geneigten Leser aber erst bei schärferem Nachdenken über allgemeine Grundsätze des Handels mit Reiseleistungen in der Händlerkette aufdrängen. All das wird für die im B2Cund B2B‐Reisegeschäft tätigen Unternehmer im Jahr 2021 und weit darüber hinaus von erheblicher Bedeutung sein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.01.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-12
Dokument Margensteuer 2021 – Was hat die Branche zu erwarten?