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Mietwagen- und Ausflugskommission steuerpflichtig?

Die von einem deutschen Reiseveranstalter in diversen Zielgebieten eingesetzten (angestellten) Reiseleiter haben neben ihrer Betreuungsfunktion den Auftrag, Kunden des Reiseveranstalters vor Ort Mietwagen und Ausflüge zu verkaufen. Die örtlichen Leistungsträger (Mietwagenfirmen und Ausflugsagenturen) vergüten dem Reiseveranstalter eine Verkaufskommission von acht Prozent der getätigten Umsätze für erfolgreiche Vermittlungen.

Seiten 13 - 14

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-01-01
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