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Mitbestimmungsrecht bei Absehen von Stellenausschreibung

§ 75 Abs. 3 Nr. 14, § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG.

1. Eine gesetzeswidrig ohne Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung kann gegenüber einer beabsichtigten Zustimmung des Dienststellenleiters zur Zuweisung einer Tätigkeit bei dem von ihm geführten Jobcenter sowie einer beabsichtigten Höhergruppierung als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden.

2. Weicht der Dienststellenleiter von seiner bisherigen Verwaltungspraxis ab, zu besetzende Dienstposten zunächst nur dienststellenintern auszuschreiben, und schreibt diese dienststellenübergreifend aus, so erfüllt dies nicht den Mitbestimmungstatbestand des Absehens von einer Ausschreibung im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG. Ort und Art der Veröffentlichung einer Ausschreibung sowie die damit einhergehende Festlegung ihres Adressatenkreises bzw. Verbreitungsbereiches gehören zu den mitbestimmungsfreien Modalitäten der Ausschreibung.

BVerwG, Beschl. v. 29.9.2020 – 5 P 7.19 –
mit Anmerkung von Heiner Rehak, abgedruckt in diesem Heft ab S. 182.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-26
Dokument Mitbestimmungsrecht bei Absehen von Stellenausschreibung