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Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht hat am 23.11.a2020 die Klage eines Ehepaars aus Oer-Erkenschwick gegen eine dem Ditib Türkisch Islamische Gemeinde zu Oer-Erkenschwick e. V. erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen, freitags durch den Muezzin mittels eines Lautsprechers zum Gebet rufen zu dürfen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-23
Dokument Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos