• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Navigationsgerät keine Sonderausstattung

Nach Ansicht des FG Düsseldorf sind Navigationsgeräte nicht als Sonderausstattung von Pkw anzusehen und erhöhen damit nicht die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der „Ein-Prozent-Regelung“ (Urteil vom 4.6.2004, Az: 18 K 879/03 E, Ausgabe 1/2005, Seite 9).

Seite 15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Navigationsgerät keine Sonderausstattung