• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Neuer Schwefelgrenzwert für Seeschiffskraftstoffe

Seit 1. Januar 2020 gilt weltweit ein strengerer Grenzwert für den Schwefelgehalt in Seeschiffskraftstoffen. Damit sind nur noch Schwefelanteile von 0,5 statt vorher 3,5 Prozent im Kraftstoff erlaubt. Kritikpunkt: Alternativ dürfen Schiffe den Grenzwert durch Abgasnachbehandlungstechnik, sogenannte Scrubber, von Schwefel befreien – und das belastete Waschwasser ins Meer leiten.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-27
Dokument Neuer Schwefelgrenzwert für Seeschiffskraftstoffe