Nicht umsatzsteuerbare Leistungen der Tourismuswirtschaft
Ein dem EuGH zur Entscheidung vorliegendes Vorabentscheidungsersuchen des höchsten französischen Verwaltungsgerichts (Conseil d’Etat) gibt Veranlassung, über die Abgrenzung von umsatzsteuerbaren und nicht umsatzsteuerbaren Leistungen im Rahmen der Touristik nachzudenken. In den EuGH-Verfahren, die von der Air France und der KLM geführt werden, ist streitig, ob der Verkauf von Flugtickets, die von Kunden nicht genutzt werden (sog. Unflown Revenues), der Umsatzsteuer unterliegt. Die Entscheidung des EuGH könnte für eine Reihe von vergleichbaren Sachverhalten Bedeutung erlangen, die nachstehend mit ihrem derzeitigen Beurteilungsstand dargestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-09 |