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Oberverwaltungsgericht Hamburg: Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

Das Oberverwaltungsgericht hat mit im Dezember 2019 bekanntgegebenem Urteil (Az. 1 E 23/18) entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der 2. Fortschreibung vom 30. Juni 2017 fortzuschreiben ist.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25
Dokument Oberverwaltungsgericht Hamburg: Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten