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Öffentliche Stellen in den sozialen Medien
Die Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit und deren Folgen

Öffentliche Stellen nutzen in einem erheblichen Maße die sozialen Medien. Dieser Umstand ist bereits in verschiedensten Publikationen betrachtet worden. Dabei scheint die gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Nutzung der Facebook-Angebote sowie auch bei anderen sozialen Netzwerken allgemein anerkannt zu sein. Doch wie verhält es sich mit der daraus resultierenden Vereinbarung zwischen den gemeinsam Verantwortlichen nach Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO? Der nachfolgende Beitrag widmet sich dieser Fragestellung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-29
Dokument Öffentliche Stellen in den sozialen Medien