Online-Portal: Reiseveranstalter oder Vermittler?
Um die sonst drohende Anscheinshaftung des § 651a Abs. 2 BGB zu vermeiden, ist der Betreiber eines Online-Portals zur Buchung touristischer Dienstleistungen (Flüge, Hotels, Mietwagen) oder kompletter Pauschalreisepakete gut beraten, seinen Internetauftritt so zu gestalten, dass nach dem Empfängerhorizont des Verbrauchers jeder Eindruck vermieden wird, als verkörpere das Online-Portal schon den Reiseveranstalter (wie schon berichtet, vgl. SRTour 3/2010 S. 19 f.). Jedoch gelingt dies beim „Dynamic-Packaging“ kaum. Auch in der Rolle des Vermittlers sieht sich der Portal-Betreiber Haftungsrisiken gegenüber.
Seiten 19 - 20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-10 |