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Pflichtendelegation gemäß § 13 ArbSchG: reloaded und revidiert
Über Vorgesetzte als Führungspersönlichkeiten und was das für ihre Arbeitsschutzverantwortung bedeutet

Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.06.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2021
Veröffentlicht: 2021-06-01
Dokument Pflichtendelegation gemäß § 13 ArbSchG: reloaded und revidiert