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Inhalt der Ausgabe 01/2013

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

Privacy Topics

Die Verfassung schützen – aber richtig

Die Informationssammlung der Verfassungsschutzbehörden kann Individualrechte stärker beeinträchtigen als viele andere Formen von Datenverarbeitung. Daher ist es ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen, die Tätigkeit dieser Behörden strikt zu begrenzen und zu kontrollieren. In dem folgenden Text wird vorgeschlagen, die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzämter einzuschränken.

Zwischen rationaler Apathie und rationaler Hysterie

Die Subsysteme zur Durchsetzung des Datenschutzrechts beeinflussen sich gegenseitig – bemerkenswerterweise in einer Art Abwärtsspirale: Datenschutz kann – wie jede Rechtsposition – durch den Betroffenen als Individuum (II.) und als Gesamtheit (Marktnachfrage, Wahlentscheidung; III.) durchgesetzt werden. Da der Aufwand der Durchsetzung von Datenschutz oft in keinem Verhältnis zum konkreten Nutzen steht, ist es für Betroffene rational, untätig zu bleiben.

Privacy News

Rückblick auf die letzten zehn Jahre als Bundesdatenschutzbeauftragter

Als ich im Dezember 2003 das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz antrat, lagen die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 zwar schon zwei Jahre zurück. Die Diskussion, wie auf die Bedrohung des internationalen Terrorismus zu reagieren sei, war aber im vollen Gange und sie ist, wie die aktuellen Enthüllungen zur massenhaften Überwachung der Kommunikation durch in- und ausländische Sicherheitsbehörden belegen – Stichworte PRISM, Tempora und XKeyscore –, nach wie vor von herausragender Bedeutung für den Datenschutz.

Getting the EU data protection reform back on track

The proposal for a reform of EU data protection law was presented by the European Commission on 25. 01. 2012 and has thus been debated in the European Parliament and the Council of Ministers for well over 18 months. Judging by some public statements the view is that the deliberations are moving too slow (Speech by Viviane Reding, EU Justice Commissioner on Women and the Web – Why Data Protection and Diversity belong together, 15. 07. 2013).

Das Netz bedarf einer Algorithmen-Ethik

Das Internet bietet uns mehr Informationen und mehr Wissen, zu jeder Zeit und an fast jedem Ort. Algorithmen bestimmen immer stärker darüber, was für uns relevant sein könnte; vermeintlich irrelevantes wird gar nicht erst angezeigt. Was einerseits ein bedeutender Vorteil ist, kann jedoch gleichzeitig Risiken mit sich bringen. Wer oder was entscheidet darüber, welche Inhalte relevant sind? Wie können Algorithmen kontrolliert werden und was passiert mit meinen Daten?

Privacy in Germany – Das Team

Der PRISM-Skandal und die Folgen – Wendepunkt auf dem Weg in eine Gesellschaft des Verzeihens statt des Vergessens?

Die Offenlegung der Abhörpraktiken der amerikanischen und britischen Geheimdienste für eine breite Öffentlichkeit durch den Ex-NSA Mitarbeiter und jetzt wohl meistverfolgtesten Flüchtling der Welt, Edward Snowden, hat die Welt verändert – es wurde gewiss, was sonst nur befürchtet wurde.

Selbstregulierung in der Informationswirtschaft

Die Internationalität digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie immer kürzere Innovationszyklen führen zu einer steigenden Bedeutung alternativer Regulierungsinstrumente, weil nationale Gesetze zunehmend an Grenzen stoßen. Durch Maßnahmen der Selbst- und Ko-Regulierung können Anbieter im Zusammenwirken mit Aufsichtsbehörden und Vertretern der Nutzerinteressen Spielregeln in Bereichen definieren, die rechtlich noch unsicher sind.

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz: NSA & Co.

Das große Sommerthema, die anscheinend entgrenzte Speichertaktik anglo-amerikanischer Nachrichtendienste, lässt zwei Haltungen bei den potentiell Gespeicherten heraustreten. Da sind zum einen die Empörten und Aufgeschreckten. Sie wollen genau wissen, was vor sich geht, sie entwickeln Aggressionen und vertiefen ihr Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen verfeindeter, befreundeter und eigener Staaten.

PinG – Schlaglichter

EGMR, Urt. v. 16. 07. 2013 – ECHR 224 (2013) –
Wegrzynowski and Smolczewski v. Poland (application no. 33846/07):
Kein Anspruch auf Löschung aus Archiven

Privacy Compliance

Die Aufsichtsbehörde prüft – was nun?

Mit der Aufsichtsbehörde wird im betrieblichen Alltag oft zweierlei assoziiert: zum einen eine gewisse Furcht bis Ehrfurcht vor den Hütern des Datenschutzgrals, zum anderen die Instanz, die bei kniffligen Datenschutzproblemen eine Antwort mit praktikabler Lösung vorschlagen kann. Eine angekündigte Prüfung dürfte wohl für die meisten betrieblichen Datenschützer in die erste Kategorie fallen.

Employee Engagement 2.0

Employee surveys are a staple in employee engagement management techniques. They are used by modern employers to determine the issues of concern and interest to their employees, their relationship to their employer, their level of satisfaction and engagement, and the changes, if any, that their employees desire.

Outsourcing im Gesundheitswesen

Outsourcing, also die Auslagerung von Geschäftsprozessen auf externe Dienstleister, ist auch im Gesundheitswesen gängige Praxis. Viele Unternehmen im Gesundheitswesen versprechen sich durch die Auslagerung eine Verbesserung und Sicherung ihrer Marktfähigkeit. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen. Eines der zentralen Themen im Gesundheitssektor ist die Kosteneinsparung.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-13
 

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