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Inhalt der Ausgabe 02/2013

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

Privacy Topics

Safe Harbor aktuell

The U.S. Department of Commerce’s International Trade Administration seeks to dispel specific misconceptions concerning the scope and implementation of the U.S.-EU Safe Harbor Framework, as the persistence of such misconceptions may adversely impact the mutually beneficial U.S.-German trade relationship. The ultimate aim of the following discussion is to underscore that the U.S.-EU Safe Harbor program continues to offer eligible U.S. organizations an officially recognized means of complying with the EU 1995 Data Protection Directive’s “adequacy” requirement.

Was bleibt vom Datenschutz übrig?

Das europäische Datenschutzrecht befindet sich aufgrund des Entwurfes der Datenschutz-Grundverordnung im Wandel und die Bestrebungen zur Harmonisierung des Rechts sind vorangeschritten. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der jedoch in der derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Defizite aufweist. Indem die Datenschutz-Grundverordnung insbesondere die Datenschutzrichtlinie und weite Teile der nationalen Gesetzgebung verdrängt, droht ein datenschutzrechtliches Vakuum.

Wirksame Anonymisierung im Kontext von Big Data

Big Data verspricht eine neue Qualität des Informationsgewinns. Aus den ubiquitär anfallenden Daten soll Big Data durch die Verknüpfbarkeit und Auswertbarkeit beliebiger Datenformate auf Fragen Antworten liefern können, die noch nicht gestellt wurden. Big Data soll Potentiale ausschöpfen, die sich aus der Analyse großer Datenbestände bei der Integration in Unternehmensprozesse ergeben. Mit Erkenntnissen aus Big Data können demnach beinahe in Echtzeit Prozesse gesteuert, Kundenpotentiale ausgeschöpft und Kosten optimiert werden.

Privacy News

Big Data und Nachrichtendienste

Der NSA-Fall hat ein Thema für Spezialisten auf die Titelseiten der Zeitungen gebracht: Die Rolle der Nachrichtendienste in einer sich digitalisierenden Welt, für die xKeyscore und Tempora als Synonyme stehen. Durch die Salami-Veröffentlichungsstrategie der beteiligten Medienhäuser herrscht nach wie vor viel Unklarheit über die technischen Details. Dennoch ist klar: Der Einsatz von ITK-Technologie durch Nachrichtendienste hat eine neue Qualität erreicht.

Kurzes Plädoyer gegen unser Totalverbot: Deine Daten gehören Dir keineswegs!

Datenschutz muss endlich verfassungs- und verhältnismäßig werden. Das Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt in § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist in Bezug auf die Datenverarbeitung ein juristischer Irrweg hinein in die Unfreiheit. Deine Daten gehören Dir keineswegs! Die Daten „gehören“ dem, der sie hat. Das ist rein faktisch so. Denn Daten sind keine Sachen und keine Rechte; sie können daher – so will es die Systematik des Zivilrechts – nicht Gegenstand von Eigentum und Besitz sein.

EU-Datenschutzgrundverordnung – Das Aus für Auskunfteien und Inkassounternehmen?

Das von Prof. Dr. Thomas Hoeren und Prof. Dr. Noogie Kaufmann im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) erstellte Gutachten erklärt die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für verfassungswidrig. Legt man die jetzige Entwurfsfassung der Verordnung zugrunde, stünde nicht nur die Existenz der Auskunfteien auf dem Spiel. Auch die Tätigkeit der Inkassounternehmen würde massiv eingeschränkt.

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz: Der Faktor Mensch

Was haben die National Security Agency, die Hyposwiss Privatbank AG, das Bundesministerium der Gesundheit und die Vodafone GmbH gemeinsam? Bei all diesen Stellen wurden in den vergangenen Jahren teils sensible personenbezogene Daten entwendet – nicht von außen, sondern von innen heraus. Zwar drifteten die öffentlichen Bewertungen des jeweiligen Täters stark auseinander – im Falle der NSA als Held der Bürgerrechte, im Falle der Banken als Rächer der ehrlichen Steuerzahler, ansonsten als schlicht Kriminelle.

PinG – Schlaglichter

• LG Berlin, Urt. v. 31.01.2013 – 57 S 87/08
• LG Heidelberg, Urt. v. 22.08.2013 – 3 O 403/11
• OLG Frankfurt, Urt. v. 28.08.2013 – 13 U 105/07
• OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.07.2013 – 20 U 102/12
• BVerfG, Beschl. v. 17.07.2013 – 1 BvR 3167/08

• 05.09.2013 D Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder „Zeit für Konsequenzen“
• 08.2013 UK Bußgelder gegen Stadträte wegen achtloser Veröffentlichung von Sozialdaten
• 08.2013 Facebook ändert Nutzungsbedingungen zu „sponsored stories“

Privacy Compliance

Datenleck – Im Krisenfall richtig reagieren

Im Mai 2011 verschafften sich Hacker unberechtigt Zugang zu Daten von mehr als 100 Mio. Nutzern des Online-Spiele-Netzwerks des japanischen Elektronikkonzerns Sony. Im April 2013 kam es nach Presseberichten bei TravelTainment, dem Betreiber eines zentralen Buchungssystems für zahlreiche Online-Reiseportale, zu einem unberechtigten Zugriff auf Kundendaten, bei dem insbesondere Kreditkartendaten entwendet wurden.

Einbindung US-amerikanischer Dienstleister in die Datenverarbeitung

Die bekannt gewordene Überwachung und Datennutzung durch die amerikanische National Security Agency (NSA) wirft Fragen zur rechtmäßigen Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Dienstleistern auf. In diesem Beitrag wird das Problem dahinter beleuchtet und die Rechtslage erläutert. Es werden Handlungsinstrumente aufgezeigt und unterschiedliche Lösungsansätze beschrieben.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-28
 

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