• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 02/2014

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

Privacy Topics

Contrasting Approaches to Data Protection in Ireland and Germany

This article considers the law on data protection in Ireland and Germany and highlights a number of differences between the regimes. First, it considers the requirements in relation to consent to data processing. Irish law takes a flexible approach to this and incorporates a wide doctrine of implied consent.

Der Schrei der polnischen Gesellschaft nach mehr Datenschutz

Polen ist einer der großen Player auf dem europäischen und internationalen Markt. Nach der anfänglich instabilen Lage nach dem Zweiten Weltkrieg und dem wenig versprechenden Nachlass der kommunistischen Besetzung, hat sich die polnische Gesellschaft einen konstant hohen Lebensstandard erarbeitet und ein gesteigertes Bedürfnis entwickelt, sich für mehr als nur wirtschaftliches Wachstum und materiellen Wohlstand zu interessieren.

Bestimmung der Bestimmbarkeit – zur Qualifikation von IP-Adressen im Schweizer Datenschutzrecht

Anders als in Deutschland besteht in der Schweiz bereits seit September 2010 ein höchstrichterliches Urteil zur datenschutzrechtlichen Qualifikation von IP-Adressen. Im konkreten Fall ging das Schweizer Bundesgericht zwar von Personendaten bzw. – nach deutscher Terminologie – personenbezogenen Daten aus. Der Entscheid betraf jedoch den „Sonderfall“ der Firma Logistep, die im Auftrag von Urheberrechtsinhabern IP-Adressen der Anbieter von Raubkopien in P2P-Netzwerken sammelt, und nimmt ausdrücklich keine generelle Würdigung von IP-Adressen vor.

Abgenickt von Algorithmik

Ein Meer von Daten und ein passender Algorithmus erleichtern viele Entscheidungen – auch solche mit persönlichem Bezug, die für den Betroffenen zu gewichtigen Nachteilen führen können.

Privacy News

INTERVIEW mit Rechtsanwalt Stephan Mayer: Datenschutz und Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille

Sebastian Schulz sprach für PinG mit Rechtsanwalt Stephan Mayer, Mitglied des Deutschen Bundestages und innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, über die datenschutzpolitischen Vorhaben der neuen Regierungskoalition, die Vorratsdatenspeicherung und die Auswirkungen der NSA-Affäre.

ID Tracking or How Privacy strengthens Monopolies

Companies and authorities – legally or otherwise – collect and use personally identifiable information, in a fact continuously reported in the last month’s news. Consequently, nowadays almost everyone has an opinion about data protection and how to protect ones privacy. However, the discussions about regulating online data processing mechanisms already increased heavily in Europe years ago.

PinG – Schlaglichter

• VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.11.2013 – 8 B 50/13
• LG Berlin, Urt. v. 19.11.2013 – 15 O 402/12
• EGMR, Urt. v. 16.01.2014

• YELP, INC. v. HADEED CARPETCLEANING,INC. US; Court of Appeals ofVirginia; 07.01.2014; Record No. 0116-13-4 – Auskunftsanspruch gegen Portalbetreiber
• F, NL, ESP, D, UK, I Europäische Datenschutzbehörden gehen gegen Googles ausufernde Datenschutzerklärung vor
• High Court of Justice [2014] EWHC 13 (QB), 16.01.2014 – Google muss sich wegen Umgehung der Do-Not-Track-Einstellungen in UK einem weiteren Verfahren stellen

• D Andrea Voßhoff ist neue Datenschutzbeauftragte
• D, USA BSI warnt vor Identitätsdiebstahl
• D Vorratsdatenspeicherung muss warten
• EU Totgesagte brauchen länger: DS-GVO verzögert sich erneut

Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Wert der Privatheit – nachgefragt!

Im vergangenen Herbst diskutierte die Stiftung den Wert der Privatheit öffentlich mit einem Expertenpodium. Um zum Gegenstand der Diskussion ein klareres allgemeines Meinungsbild zu erlangen, haben wir zudem die Demographie bemüht. Die von uns beim in Leipzig ansässigen Institut für Meinungsforschung in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage ergab ein interessantes Bild, das hier in Auszügen wiedergegeben wird.

Privacy Compliance

Praktische Auswirkungen des § 11 Abs. 5 BDSG bei Übergabe oder Rückgabe von Festplatten und anderen Endgeräten mit Datenträgern an IT-Dienstleister oder Hersteller

Welche praktischen Auswirkungen haben die rechtlichen Vorgaben des § 11 Abs. 5 BDSG in Anwendung auf IT-Dienstleister, Hersteller von Festplatten oder anderen Endgeräten mit Datenträgern zur Speicherung personenbezogenen Daten, wie sie in Laptops, Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und Druckern zu finden sind? Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen obliegen einer verantwortlichen Stelle speziell im Kontext einer garantie-, gewährleistungs- oder wartungsbedingten Rückgabe bzw. Überlassung von Datenträgern?

Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Beauftragung eines Steuerberaters durch Unternehmen

Im bundesdeutschen Datenschutzrecht gibt es immer wieder Sachverhalte, welche die Ausnahme von der Regel darstellen. Die Grundlage hierfür ist oftmals in feinen Unterscheidungen bei der Sachverhaltsgestaltung oder in einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung bzw. in einer spezielleren Rechtsvorschrift zu finden, welche nach § 1 Abs. 3 BDSG den Vorschriften des BDSG vorgeht.
DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-25
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.