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Prognose vor Reiserücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände und Rechtsfolgen

Das touristische Jahr 2020 ist mit den Folgen der Corona‐Pandemie davon geprägt, dass vor allem Reisekunden, aber auch Reiseveranstalter selbst die jeweils gebuchten und regelmäßig zumindest angezahlten Reisen „storniert“, also den Rücktritt vom Reisevertrag wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erklärt haben. Die Folgen hieraus sind streitig, so etwa die Frage, ob der Reisende nur dann den Rücktritt erklären darf, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt und welche Prognose wann jeweils vor Rücktrittserklärung anzustellen ist. Die Streitigkeiten gelangen langsam zu den jeweiligen Gerichten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-09
Dokument Prognose vor Reiserücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände und Rechtsfolgen