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Provisionsabgaben – Aufwandsminderung oder Leistungsentgelt?

Provisionsabgaben eines Vermittlers im Interesse der Verkaufsförderung sind im „Normalfall“ (keine professionelle Vermittlungstätigkeit des Kunden) keine sonstigen Einkünfte des Kunden nach § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit dem jahrelangen Streit um die ertragsteuerliche Beurteilung ein Ende gesetzt (Urteil vom 16.3.2004, Az: IX R 46/03; Abruf-Nr. 041490; Ausgabe 9/2004, Seite 11 bis 12). Lesen Sie im Folgenden, wann die Provisionsabgaben als Aufwandsminderung und wann sie als Leistungsentgelt zu beurteilen sind.

Seiten 11 - 12

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.07.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2006
Veröffentlicht: 2006-07-01
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Dokument Provisionsabgaben – Aufwandsminderung oder Leistungsentgelt?