Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2
Anforderungen der §§ 91 und 93 AktG an das Risikomanagement im Fokus
Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert. Diesen Veränderungen wird der Ende 2018 veröffentlichte neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 gerecht. Neue Anforderungen an das Risikomanagement (zum Beispiel infolge § 93 AktG mit seinen Implikationen für entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse) werden ebenso betrachtet wie ältere aus § 91 AktG. So wird die gesetzliche Kernanforderung aus § 91 AktG – frühe Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen – zum Prüfungsschwerpunkt (zum Beispiel die Risikoaggregationsmodelle, die nötig sind, um bestandsgefährdende Entwicklungen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken zu erkennen). Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 unterscheidet erstmals die Prüfung von (1) Organisation und Prozessen und (2) betriebswirtschaftlichen Methoden (zum Beispiel zur Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-24 |