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Recht der Touristik

Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters: Vorsicht bei Zusicherung einer „kindgerechten Ausstattung“! – Fürsorgepflichten erfüllt: Keine Haftung des Veranstalters eines Sommercamps für Badeunfall – Fenster im Hotel müssen mit ausreichender Brüstung ausgestattet sein – Einsatz von auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge – Gerichtsstand bei ausländischen Time-Sharing-Verträgen – Keine Informationspflicht über Einreisebestimmungen für Ausländer in Deutschland

Seiten 17 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2006
Veröffentlicht: 2006-02-01
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Dokument Recht der Touristik