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Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche – nicht so weitgehend, wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) meint

Im Zusammenhang mit der Vulkanaschewolke hat das BMJ mit der Pressemitteilung vom 21.4.2010 einen Überblick zum Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung, zum Flugausfall bei „Nur-Flug“ sowie zum Flugausfall bei Pauschalreise gegeben und hierzu eine Reihe von Beispielsfällen gebracht (in der Vorausgabe SRTour 5/2010 wurde berichtet). Demnach sollten Reisende anteilig an Vorbereitungskosten des Reiseveranstalters beteiligt werden können – dem ist zu widersprechen.

Seiten 19 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2010
Veröffentlicht: 2010-06-21
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Dokument Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche – nicht so weitgehend, wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) meint