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Rechtliche Aspekte der Krisenkommunikation

Kurzfassung
– Manchmal reicht im Krisenfall die Kommunikation allein nicht mehr aus, um den Schaden zu begrenzen. Das gilt besonders dann, wenn in den Medien falsche Behauptungen verbreitet werden. Die kluge Wahl des besten rechtlichen Mittels und des optimalen Zeitpunkts kann dem Betroffenen in der Krise dann schnelle Abhilfe verschaffen – beispielsweise in Form einer Löschung von Video-Beiträgen oder Artikeln in Online- Medien.
– Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Das ist nicht nur ein gutes altes Sprichwort, sondern gerade in der heutigen Zeit mit ihrer extrem kurzlebigen Haltbarkeitsdauer von Nachrichten auch eine der Grundregeln jeder guten Krisenkommunikation. Wer seine Krisenkommunikation sorgfältig vorbereitet, sollte daher gerade das Auftreten vor Kameras genau planen, da jede unbedachte Geste oder Äußerung aus dem Gesamtzusammenhang herausgeschnitten werden und so dem angestrebten Ziel empfindlich schaden kann.
– Bei aufkommenden Krisenfällen ist in der Planung der eigenen Kommunikationsstrategie häufiger der Satz „Dulde und liquidiere“ von Nichtjuristen zu hören, wenn diese dafür eintreten, „kein großes Fass aufzumachen“ und eine heraufziehende Medienkrise auszusitzen. Dies gelingt jedoch nur selten und man sollte nicht annehmen, dass ein Liquidieren von Entschädigungszahlungen nach einem Aussitzen bzw. Dulden einer unzutreffenden Berichterstattung in allen Fällen noch möglich ist. Wer in der Krise bereits über spätere mögliche Schadensersatzansprüche nachdenkt, ist deshalb gut beraten, seine Schadenspositionen und deren Ursachen von Anfang an genau zu dokumentieren.
– Eine goldene Regel in der Krisenkommunikation lautet: Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Die Selbstverpflichtung zur Wahrheit ist deshalb so wichtig, weil jedes Verlassen dieses Weges zum medialen Super-GAU werden kann. Zur strategischen Planung einer klugen Kommunikation gehört es, sämtliche Details aufzuarbeiten und mögliche Schwachstellen, also die berühmte „Leiche im Keller“, zu kennen. So wird vermieden, durch das nachträgliche Korrigieren erster genereller Aussagen und Stellungnahmen in die Defensive zu geraten.

Seiten 231 - 245

Dokument Rechtliche Aspekte der Krisenkommunikation