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Rechtssicherheit geht vor – Keine Option auf Vorbehalt der Nachprüfung
Abgabenordnung

Besteht endgültige Rechtssicherheit oder Teilhabe an positiven Entwicklungen des Steuerrechts nach Ergehen eines Steuerbescheids? Mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: 2 K 2211/06) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einen Steuerbescheid auf Wunsch des Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderungsfähig zu belassen.

Seiten 16 - 17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2008
Veröffentlicht: 2008-10-15
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