Rechtssicherheit geht vor – Keine Option auf Vorbehalt der Nachprüfung
Abgabenordnung
Besteht endgültige Rechtssicherheit oder Teilhabe an positiven Entwicklungen des Steuerrechts nach Ergehen eines Steuerbescheids? Mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: 2 K 2211/06) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einen Steuerbescheid auf Wunsch des Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderungsfähig zu belassen.
Seiten 16 - 17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-15 |