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Reduzierter Steuersatz auf „All-inclusive“- Übernachtung in Rumänien

Mit Beginn des Jahres 2015 findet in Rumänien der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 9% anstelle des Regelsteuersatzes von 24% auf Übernachtungsleistungen Anwendung. Überdies kann der Steuersatz von 9% auch auf Reisepakete, die Übernachtungsleistungen neben Halbpension, Vollpension und All-inclusive beinhalten, angewandt werden. Dementsprechend ist das rumänische Umsatzsteuerrecht um eine Definition des Begriffs „Übernachtungs-Paket“ („Accomodation Package“) ergänzt worden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-11
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Dokument Reduzierter Steuersatz auf „All-inclusive“- Übernachtung in Rumänien