Reduzierter Steuersatz auf „All-inclusive“- Übernachtung in Rumänien
Mit Beginn des Jahres 2015 findet in Rumänien der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 9% anstelle des Regelsteuersatzes von 24% auf Übernachtungsleistungen Anwendung. Überdies kann der Steuersatz von 9% auch auf Reisepakete, die Übernachtungsleistungen neben Halbpension, Vollpension und All-inclusive beinhalten, angewandt werden. Dementsprechend ist das rumänische Umsatzsteuerrecht um eine Definition des Begriffs „Übernachtungs-Paket“ („Accomodation Package“) ergänzt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-11 |