Reisemangel schwer zu begründen – Baulärm muss nachgewiesen werden
Macht ein Reisender Belästigung durch Verkehrslärm geltend, muss er dies durch beispielhafte Angaben über die Zahl und Art der vorbeifahrenden Fahrzeuge konkretisieren.
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |