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Replik auf den Beitrag „Erwiderung der Kritik von Schenk an AUSTAL2000 in Immissionsschutz 01/2015“

An Einzelbeispielen wurde in SCHENK für AUSTAL2000 nachgewiesen, dass der zweite Hauptsatz der Thermodynamik und der Massenerhaltungssatz verletzt sind. In A. TRUKENMÜLLER et 13 alii. wird dem widersprochen und ausgeführt, dass AUSTAL2000 dennoch verifiziert und validiert ist. In einem weiteren Beitrag zeigt Schenk auf, dass die dort gegebene Herleitung der Referenzgleichung dennoch fehlerhaft ist. Es handelt sich um eine triviale Lösung. Diese wird nachträglich so verfälscht, dass Haupt und Erhaltungssatz verletzt werden. Die korrekte nicht triviale Lösung wird angegeben. Weiterführend wird mittels gültiger Integralsätze die Allgemeingültigkeit der schon früher erhobenen Einwände gegenüber AUSTAL belegt. Sie sind daher nicht nur für beschriebene Einzelfälle zutreffend. Im Zusammenhang mit weiteren Widersprüchlichkeiten der Vergleichsrechnungen, welche mit der fehlerhaften Referenzlösung durchgeführt wurden, kommt der Autor zu der Schlussfolgerung, dass die von JANICKE & JANICKE angegebenen Tests zur Sedimentation und Deposition sowie Homogenität anders berechnet werden müssten. Eine Verifikation konnte so nicht stattgefunden haben. Mit den gegenteiligen Argumenten nach TRUKENMÜLLER et al. hat sich der Autor auseinander gesetzt. Seine Ergebnisse sind in 6 Formeltafeln und Graphiken, weitestgehend selbsterklärend, dargestellt. Mathematik und Mechanik werden als gültige Werkzeuge unbestechlicher Beweisführung herangezogen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2015.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-11-25
Dokument Replik auf den Beitrag „Erwiderung der Kritik von Schenk an AUSTAL2000 in Immissionsschutz 01/2015“