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Inhalt der Ausgabe 01/2014

Editorial

Pro und Contra zum Unternehmensstrafrecht

Inhalt / Impressum

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Management

Das Regelwerk ONR 192050

Das Regelwerk ONR 192050 „Compliance Management Systeme (CMS) – Anforderungen und Anleitung zur Anwendung“ wurde vom Austrian Standards Institute in einem Arbeitskomitee von Compliance-Experten aus allen Stakeholder-Kreisen erarbeitet und veröffentlicht. Dieser Compliance-Standard wird in dem Beitrag vorgestellt.

Prevention

Compliance im Mittelstand

Eine Dimensionierung der Compliance wie in Großkonzernen empfinden viele Geschäftsführungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) als nicht angemessen und tatsächlich bietet sich auch ein alternativer Weg an: die pragmatische Entwicklung einer maßgeschneiderten Compliance, orientiert an den individuellen, branchenspezifischen Kernrisiken des Unternehmens.

Detection

Benford reloaded

Es ist eine entscheidende technische Innovation bei der Aufklärung von Wirtschaftskriminalität: Eine neue Form der elektronischen Datenanalyse bietet Unternehmen künftig verbesserte Möglichkeiten bei der Aufdeckung von Betrugs- und Manipulationsdelikten.

Legal

PRO: Gesetzesvorschlag zum Unternehmensstrafrecht aus NRW

Manche Unternehmen und Finanzinstitute sind in jüngerer Zeit nicht nur in Deutschland wegen ihres Verhaltens im Wettbewerb unter den Bedingungen der Finanzkrise in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit und Kritik geraten. Insbesondere in Deutschland stellt sich die Frage, ob das geltende Strafrecht auf die damit verbundenen Herausforderungen hinreichend vorbereitet ist. Der Beitrag liefert einen Überblick über die aktuelle Diskussionslage.

CONTRA: Deutschland braucht kein (solches) Unternehmensstrafrecht

Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), Thomas Kutschaty, stellte am 14.11.2013 in Berlin auf der Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen Gesetzentwurf seines Landes zum Unternehmensstrafrecht vor. Der Entwurf dürfte zumindest die Beratungen im Bundesrat prägen und hat angesichts vergleichbarer Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zumindest Aussicht auf partielle Umsetzung. Obgleich der Verfasser gegenüber der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in einem gesonderten Regelwerk nicht unter allen Umständen ablehnend eingestellt ist, kann jedenfalls der vorliegende Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht überzeugen: Er ist hinsichtlich seiner Sanktionsvorschriften unnötig drakonisch und auch in seinen Verfahrensvorschriften handwerklich mangelhaft.

Law Report

Aktuelle Urteile

Dinglicher Arrest: Kein Selbstläufer

Profession

Chief-Compliance-Officer

Das Berufsbild des Compliance-Officers ist relativ neu. Noch fehlt eine genaue Definition und Tätigkeitsbeschreibung. Der Beitrag wirft einen Blick in die nähere Zukunft und beschreibt eine denkbare Entwicklung des Berufsbilds „Chief-Compliance-Officer“.

Service / Intern / Literatur

Umfeldinformationen zu Risk, Fraud & Compliance

+++ School GRC (S. 4): Fachtagung Kriminalistik 2014 / Verabschiedung der Absolventen des 7. MBA-Ausbildungsjahrgangs / DeutscheAnwaltAkademie – 3. Deutscher Compliancetag / Studenten stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 5): PWC-Studie: Compliance-Management beginnt zu greifen / Justizministerkonferenz: NRW-Gesetzesinitiative zum Unternehmensstrafrecht begrüßt / Transparency International: Korruptionsperzeptionsindex 2013 veröffentlicht / IT‑Sicherheit: KMUs unterschätzen das Risiko „Online-Attacke“ +++ GRC-Report (S. 44): Compliance-Management als zahnloser Tiger?, Autoren: Dr. Kai Brühl und Hakim Bel Aifa +++ Literatur (S. 48): Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 1 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-04
 

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