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Inhalt der Ausgabe 02/2016

Editorial

Trotz Geldwäsche – Bargeld lacht!

Inhalt / Impressum

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Management

Der Standard TR CMS 101 von TÜV Rheinland

Der TÜV Rheinland hat sich mit Standards auseinandergesetzt, die sich mit Compliance befassen. Im Jahre 2011 ist der TÜV Rheinland zu dem Entschluss gelangt – nachdem man sich mit dem australischen Compliance-Standard AS 3806 für Compliance-Programme und den IDW PS 980 Prüfungsstandard für Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance- Management-Systemen befasste – einen eigenen Compliance-Standard, den TR CMS 101, zu entwickeln. Ziel war es, den Unternehmen und Organisationen einen umfänglichen Standard an die Hand zu geben, der es ihnen erleichtert, ihr eigenes Compliance-Management- System zu entwickeln, aufzubauen und die Wirksamkeit dieses Systems von einer neutralen Prüfgesellschaft durch ein Zertifikat bestätigen zu lassen.

Prevention

Geldwäscheprävention und -bekämpfung bei Güterhändlern

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Güterhändler in Deutschland zur Einrichtung eines Systems zur Geldwäscheprävention (GwP). Allerdings fehlt eine empirische Untersuchung der diesbezüglichen Praxis. Die vorliegende Studie ergründet mit einem explorativen Ansatz den Stand der GwP bei Güterhändlern. Es zeigt sich, dass diese trotz entsprechender Risiken nicht ausreichend implementiert ist. Grund dafür ist unter anderem eine mangelnde und heterogene Aufsicht. Eine erfolgreiche Einrichtung ist aber möglich.

Detection

Open Source Intelligence

Seit Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2015/849 (im Folgenden vereinfacht: 4. EU-Geldwäscherichtlinie) stehen Verpflichtete bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers vor neuen Herausforderungen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie man frei zugängliche Daten zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers effizient und zielgerecht nutzen kann.

Legal

Betrugs-Compliance

Dem VW-Konzern stehen infolge des Abgasskandals Kosten in Milliardenhöhe ins Haus. Auslöser ist dem Vernehmen nach betrügerisches Verhalten in Zusammenhang mit manipulierter Motorsteuerungssoftware zur Verschleierung der tatsächlichen Abgaswerte. Was bedeutet dieser Fall für die Compliance-Welt? Offenbart der Abgasskandal eine bislang vernachlässigte Regelungslücke in den Compliance-Management-Systemen (CMS) von Unternehmen?

Law Report

Aktuelle Urteile: Rechtsprechungsübersicht

In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht, zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht vorgestellt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden ggf. ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt sowie um kurze Kommentierungen ergänzt.

Profession

Compliance bewegt …

Heike Böhme ist seit März 2015 Leiterin des neu geschaffenen Bereichs Integrität, Compliance & Recht bei SOS Children’s Villages International, dem Dachverband von mehr als 130 SOS-Kinderdorf-Vereinen weltweit.

Compliance-Funktion bei Bausparkassen

Im Dezember 2015 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen in Kraft getreten, das geänderte Bausparkassengesetz gilt seit 1. Januar 2016. Nach über 25 Jahren ohne Novellierung der Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber nun reagiert, um das Rechtsumfeld der Spezialkreditinstitute sowohl den veränderten wirtschaftlichen als auch regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Vorrangiges Ziel der Gesetzesnovelle ist es, durch eine Ausweitung der zulässigen Geschäftsfelder und der Schaffung günstigerer Refinanzierungsmöglichkeiten, die Ertragslage der Bausparkassen dauerhaft zu sichern und zu stärken.

Service

School GRC

+++ Neuer Themenabend der Steinbeis-Management-Reihe +++ Studierende stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++

ZRFC in Kürze

+++ Transparency International: Korruptionsranking 2015 +++ Europäische Kommission: Neues Datenschutzabkommen mit den USA +++ Deutsche Bank Aufsichtsrat bekommt gute Noten +++ Ein Kommentar zu Non-Compliance in der Wissenschaft +++

GRC-Report: EU-U.S. Privacy Shield

Nachdem der EuGH im Oktober 2015 die bis dahin gültige Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt hat und damit diese Rechtsgrundlage für den Transfer von Daten aus Europa in die USA wegfiel, wurden fieberhaft neue Lösungen gesucht. Am 1. Februar 2016 kündigte die EU-Kommission den Nachfolger von Safe Harbor, das EU-U.S. Privacy Shield, an und benannte erste Eckpunkte des Datenschutzschildes. Datenschützer reagierten allerdings eher verhalten und haben der Kommission eine Frist zur Vorlage belastbarer Dokumente bis Ende Februar 2016 gesetzt. Inzwischen liegt der Text vor; doch auch hier wird umgehend Kritik laut.

Literatur

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-24
 

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