Inhalt der Ausgabe 06/2022
Editorial
Inhalt / Impressum
Management
Welche Kompetenzen brauchen Führungskräfte, damit der Ansatz Compliance und Integrity als Führungsaufgabe in Organisationen verfängt? Und wie lassen sich diese systematisch nutzen und trainieren? Der Beitrag stellt den ersten Baustein eines am Konstanz Institut für Corporate Governance angesiedelten Forschungsprojekts vor, das darauf abzielt, bestehende Compliance-Systeme in Unternehmen praxistauglicher zu machen und die Wirksamkeit der Maßnahmen eines Compliance-Management-Systems (CMS) zu steigern.
Jenseits der Unternehmensleitbilder und Selbstdarstellungen der Compliance zeigt sich deren Stellenwert nicht im unternehmerischen Alltag, sondern im Ausnahmezustand. Ist beim wichtigen Auftrag nicht ein wenig Flexibilität seitens der Compliance wünschenswert? Muss man beim erfolgreichsten Vertriebler so genau hinsehen? Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet, wusste bereits der Staatsrechtler Carl Schmitt.
Detection
In seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2020 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts und der neuen Aufbau- und Resilienzfaszilität „NextGenerationEU“ vor Betrug und Unregelmäßigkeiten betont. Dieser Aufsatz befasst sich mit dem Betrugsrisiko bei EU-Kohäsionsausgaben, mit Eindämmungs- und Prüfungsstrategien gegen Betrug und mit den Zuständigkeiten der verschiedenen EU- und nationalen Stellen, die für Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Betrugsfällen zuständig sind.
Legal
Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nur als Entwurf vorliegt und die erste Lesung im Bundestag erst am 29. September 2022 stattgefunden hat, haben viele Unternehmen schon Hinweisgeberschutzsysteme etabliert. Einerseits bestanden diese Whistleblower-Einrichtungen schon vorher oder entstanden in Erwartung einer schnellen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (im Folgenden Whistleblowing-Richtlinie). Ein Hinweisgeberschutzgesetz hätte schon am 17. Dezember 2021 in Kraft treten müssen, der Verzug des Gesetzgebers jährt sich bald. Die Verzögerungen haben einige Auswirkungen auf die Praxis.
Nachhaltigkeit ist aktuell neben der Digitalisierung wahrscheinlich der wichtigste Megatrend in der Unternehmenspraxis. Die Entwicklung wird durch gesellschaftliche Veränderungen, aber auch regulatorische Faktoren getrieben. Dies ist nicht nur für Managementaspekte, sondern auch für Compliance relevant. Der vorliegende Beitrag diskutiert auf Basis einer empirischen Studie im Gesundheitswesen Gründe für die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsaspekten aus der Sicht von Business-to-Business-(B2B)-Einkaufsorganisationen.
Law Report
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Service
+++ Lehrkräfte stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Finanzamt darf nicht unangekündigt eine Wohnung besichtigen, um das häusliche Arbeitszimmer zu kontrollieren +++ Umsetzung EU-Datenschutzregeln zum Opferschutz +++ Studie zum ESG-Reporting in Deutschland: Schwache Vorbereitung auf die Regulierung +++
+++ Dirk Labudde (mit Heike Vowinkel): Digitale Forensik. Die Zukunft der Verbrechensaufklärung +++ Konstantina Papathanasiou (Hrsg.): Zufall. Rechtliche, philosophische und theologische Aspekte +++
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.