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Rücktritt des Reisenden vom Pauschalreisevertrag wegen Corona-Pandemie und im Nachhinein festgestellte Undurchführbarkeit der Reise

Inzwischen liegt eine nahezu unübersehbare Anzahl von Gerichtsentscheidungen vor zu der Frage, ob und wann ein Reisender gem. § 651h Abs. 3 BGB aus Corona-Gründen berechtigt ist, vom Reisevertrag zurückzutreten, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-08
Dokument Rücktritt des Reisenden vom Pauschalreisevertrag wegen Corona-Pandemie und im Nachhinein festgestellte Undurchführbarkeit der Reise