Rückwirkende Änderung der Margenermittlung?
Aus der Betriebsprüfung eines veranstaltenden Reisebüros stammt die Frage, ob nachträgliche Änderungen im Wertansatz von Reiseeinnahmen oder Reisevorleistungen
■ grundsätzlich eine Berichtigung von Margenermittlungen früherer Jahre erfordern oder
■ im laufenden Jahr als Änderungen der Besteuerungsgrundlage erfasst und aufgezeichnet werden können.
Seiten 7 - 8
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-15 |