Schmähkritik in Bewertungsportalen erlaubt?
Touristische Dienstleister sehen sich einer Vielzahl von Internet-Bewertungsportalen gegenüber, seien sie bezogen auf Hotelleistungen, Flüge oder die gesamte Reiseveranstaltung. Denn der moderne Verbraucher nutzt gerne die Möglichkeit, Programm- und Reisebeschreibungen, insbesondere aber die Qualität der touristischen Leistung vorher abzuchecken. Dabei sind die Einträge auf derartigen Bewertungsportalen regelmäßig anonym verfasst, die inhaltliche Richtigkeit der Bewertung ist nicht überprüfbar. Muss sich der jeweilige touristische Dienstleister aber jegliche Kritik, gar Schmähkritik (ein sog. „Bashing“) gefallen lassen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-13 |