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Schneesicherer Winterurlaub – Wer haftet bei nicht eingehaltenen Versprechungen?

Den ganzen Winter über Schnee – so heißt es in manchem Reisekatalog. Fotos von tief verschneiten Berghängen und Skipisten, von fröhlichen Skifahrern im Tiefschnee unterstreichen die Aussagen im Reiseprospekt. Aber kann sich der Reisende, der die so beworbene Schnee‐/Ski‐ bzw. Winterreise bucht und zahlt, auch auf die versprochene Schneesicherheit verlassen? Wer haftet, wenn es dann am Urlaubsort nur grüne Wiesen gibt?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-12-10
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Dokument Schneesicherer Winterurlaub – Wer haftet bei nicht eingehaltenen Versprechungen?