• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Schuldner der Gesamtsozialversicherungsbeiträge einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland bei einem ungeregelten Brexit

Nach § 28e SGB IV ist Schuldner der Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger der Arbeitgeber. Ist der Arbeitgeber eine britische Limited, stellt sich die Frage, ob diese auch nach einem (ungeregelten) Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union Beitragsschuldner bleibt oder ob sich die Schuldnerstellung verändert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 7 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-03
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Schuldner der Gesamtsozialversicherungsbeiträge einer britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland bei einem ungeregelten Brexit