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Schwimmunfall beim Badetag
Von Organisations- und Vorgesetztenpflichten der Hortleiterin und Übernahme- und Sorgfaltspflichten der Aufsicht führenden Erzieherin

46 Kinder eines Kinderhortes besuchten ein Bad in Görlitz. Eine 7-jährige Nichtschwimmerin wurde leblos auf dem Grund des 1,35 m tiefen Lehrschwimmbeckens entdeckt. Ihre Eltern hatten eine Badeerlaubnis gegeben. Das Mädchen sollte sich nur im Nichtschwimmerbecken aufhalten. Das Lehrschwimmbecken „ist der Bestimmung nach ein Nichtschwimmerbecken“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.05.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-10
Dokument Schwimmunfall beim Badetag