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Seeschifffahrt: Eingeschränkte Befreiung von Bevorratungslieferungen seit 1.4.2021 in Kraft

Leistungen für die Seeschifffahrt sind gem. § 8 Abs. 1 i.V. mit § 4 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das BMF vertritt mit einem Schreiben vom 26.3.2021 im Hinblick auf die Belieferung von Bordläden eine einschränkende Sichtweise. Weil eine Nichtbeanstandungsfrist am 31.3.2021 ausgelaufen ist, besteht für Zulieferer und Ladenbetreiber unmittelbarer Handlungsbedarf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-28
Dokument Seeschifffahrt: Eingeschränkte Befreiung von Bevorratungslieferungen seit 1.4.2021 in Kraft