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Sind Ferienhausveranstalter mit Beherbergungsleistungen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig?

Die Schweiz genießt als Drittlandsstaat inmitten der europäischen Gemeinschaftsstaaten auch umsatzsteuerlich einen privilegierten Sonderstatus. Das nationale Umsatzsteuerrecht ist zwar in weiten Teilen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyst-RL) der EU nachgebildet, enthält aber andererseits viele Besonderheiten, die eine Abstimmung mit dem EU-Recht erschweren, so vor allem für grenzüberschreitende Leistungen. Neuerdings sollen die Einkäufe von Ferienhäusern und -wohnungen in der Schweiz von im Ausland ansässigen Reiseveranstaltern der schweizerischen Umsatzsteuer mit dem Sondersatz von 3,8% unterworfen werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.01.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2014
Veröffentlicht: 2014-01-10
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