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Start der Schlussabrechnung Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen

Die mehrfach angekündigte und langerwartete Freischaltung der Schlussabrechnung des ersten Pakets der Überbrückungshilfen ist am 5.5.2022 erfolgt. Nunmehr können Prüfende Dritte für das erste Paket die erforderliche Schlussabrechnung einreichen. Einreichungsende ist der 31.12.2022.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-09
Dokument Start der Schlussabrechnung Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen